Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik

Liebe Studierende,

auch in Zeiten von Corona stehen die Mitarbeiter/-innen des Praktikantenamts für alle Belange rund um Ihr Praktikum zur Verfügung.

Leider erlaubt uns der Minimalbetrieb der Universität jedoch nur eine Beratung per E-Mail oder in Form einer digitalen Sprechstunde. Auch Berichte können nur in digitaler Form per Mail oder per Post (über das Dekanat) an das Praktikantenamt gesendet werden. Hierbei sind jedoch unbedingt die im OLAT-Kurs mitgeteilten Anforderungen zu beachten und im Zweifel Rücksprache mit dem Praktikantenamt zu halten.

Eine persönliche Beratung vor Ort, sowie das Annehmen/Abholen von ausgedruckten Berichten bzw. Korrekturen ist bis auf weiteres nicht möglich. Wir bitten deshalb davon abzusehen, Unterlagen jedweder Art sowohl im Praktikantenamt als auch im Dekanat des Fachbereichs abzugeben oder abzuholen.

In dringlichen Fällen sollte das Praktikantenamt rechtzeitig im Vorfeld per E-Mail informiert werden, damit eine bestmögliche Lösung gefunden werden kann. Hierbei behält sich das Praktikantenamt in etwaiger Rücksprache mit entsprechenden Stellen vor zu entscheiden, welche Fälle als dringlich anzusehen sind.

Nähere Informationen zu den beschriebenen Punkten und künftige Bekanntmachungen können dem OLAT-Kurs entnommen werden.

Wir bitten hierbei für die getroffenen Maßnahmen um Verständnis.

Liebe Grüße

Das Praktikantenamt

Praktikantenamt

Was wir machen

Das Praktikantenamt ist zuständig für die

  • Anerkennung der von den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen geforderten Industriepraktika der Studiengänge im Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik mit Studienziel Diplom, Bachelor, Master (auslaufende Studiengänge) und Lehramt.

Damit einer Anerkennung des Praktikums nichts im Wege steht,

  • prüfen wir gerne auch vorab, ob die Stellenbeschreibung zum geforderten Praktikum passt. Besonders bei einem geplanten Projektpraktikum als Fachpraktikum ist eine Vorabprüfung durch das Praktikantenamt Pflicht. Für die Vorabprüfung schicken Sie uns bitte die Stellenbeschreibung unter Angabe von Name, Studiengang, Matrikelnummer und Art des Praktikums per Mail.

Darüber hinaus stellen wir die von den Betrieben oftmals geforderte

  • Bescheinigung über den Umfang des Pflichtpraktikums aus. Bitte beachten Sie, dass wir nur unsere eigenen Dokumente ausstellen und keine Scheine der Betriebe unterschreiben. Falls benötigt, bitte die Bescheinigung unter Angabe von Name, Studiengang, Matrikelnummer und Art der Praktikums per Mail beantragen. 

Kontaktdaten

Praktikantenamt Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik

Gebäude 44 , Raum 370

Tel.: +49 631 205-2977 (während der Öffnungszeiten)
E-Mail: praktikantenamt@mv.uni-kl.de

Wichtige Informationen

  • Alle benötigten Informationen zu Ihrem Praktikum finden Sie in der für Sie gültigen Praktikantenordnung.
  • Reichen Sie Ihre Unterlagen frühzeitig ein. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen!
  • Aktuelle Öffnungszeiten sowie Listen mit korrigierten Berichten oder fertigen Scheinen finden Sie in unserem OLAT-Kurs oder im Schaukasten neben dem Praktikantenamt.
  • Die Abgabe der Berichte ist zu den Öffnungszeiten des Praktikantenamts (Sprechstunden siehe OLAT) oder alternativ zu üblichen Bürozeiten im Dekanat möglich. Berichte mit einem Sperrvermerk müssen, falls eine Abgabe im Dekanat erfolgt, in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden.
  • Fertige Scheine für das Prüfungsamt (bitte im Olat überprüfen) können während der Öffnungszeiten im Dekanat abgeholt werden.
  • Die Abgabe von Berichten durch Vertreter sowie die Ausgabe von Scheinen oder Berichten an Vertreter ist nur mit Abgabe einer Vollmacht im Original (Vollmachttext mit Originalunterschrift, Ausweiskopie des Vollmachtgebers, Ausweis des Bevollmächtigten) möglich. Dazu muss die entsprechende Vorlage aus dem Ordner "Vollmachten" in OLAT verwendet werden.
  • Die Bearbeitung der Berichtshefte erfolgt nur bei Vorlage von vollständigen und gebundenen/gehefteten Unterlagen (vollständig ausgefülltes Deckblatt, Praktikantenbescheinigung oder -zeugnis mit Angabe der Tätigkeiten und Zeiten (Original oder beglaubigte Kopie), Tätigkeitsberichte gem. §6 der Praktikantenordnung.
  • Jeder Tätigkeitsbericht/Wochenbericht besteht aus der Wochenübersicht, der Tätigkeitsbeschreibung, und der selbst erstellten Abbildung. Bitte beachten Sie die  FAQ zur Berichterstellung.
  • Praktikantenbescheinigung und Tätigkeitsberichte müssen vom Unternehmen gegengezeichnet und abgestempelt sein.
  • Bitte verwenden Sie bei E-Mails an das Praktikantenamt ausschließlich Ihre RHRK-E-Mail-Adresse, damit eine Zugehörigkeit zur TU Kaiserslautern belegt ist.
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