Promotion und Habilitation im Fachbereich MV

Promotion

Im Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik ist die Promotion der höchste akademische Abschluss, der vergeben wird. Durch die Promotion wird die Befähigung zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis gestellt.

Die Promotionsarbeiten werden in der Regel an den einzelnen Lehrstühlen bzw. Arbeitsgruppen durchgeführt und die wissenschaftlichen Mitarbeiter-/innen übernehmen dabei auch Aufgaben in der Lehre.

Wenn Sie sich für eine Promotionsbetreuung bewerben möchten, wenden Sie sich bitte direkt an eine Professorin oder einen Professor unseres Fachbereiches.

Seit 2017 steht es allen Promovierenden frei sich an der TUK als Promotionsstudent/-in einzuschreiben.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie in den Hinweisen für Doktorandinnen und Doktoranden.

Habilitation

Die Promotion ist Voraussetzung für eine Habilitation. Die Habilitation dient dazu, den Nachweis hervorragender wissenschaftlicher Leistungen und pädagogischer Befugnis (Lehrbefähigung) zu erbringen. Durch die Habilitation wird die Lehrbefugnis für ein bestimmtes Fachgebiet erworben.

Ordnungen, Leitfäden, Vorlagen, Links, ...

Vor  Abgabe der Dissertationen (spätestens 14 Tage vor der FBR-Sitzung) folgende Dokumente bitte als ein PDF zusammengefasst per Email an dekanat(at)mv.rptu.de

1.  Gesuch

2.  Titelblatt

3.  Kurzfassung

4.  Lebenslauf

sowie die Dissertation separat als pdf -Datei.

Ein Promotionsverfahren beginnt offiziell erst zu dem Zeitpunkt, zu dem beim Fachbereichsrat ein Gesuch auf Zulassung zur Promotion gestellt wird. Dieses ist an den Dekan des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik zu richten. Das Gesuch beinhaltet folgende Unterlagen, die alle im Original unterschrieben sein sollten:

  • Ein formloses Anschreiben an den Dekan. Darin ist der Titel der Dissertation anzugeben. Bewerbende können im Promotionsgesuch Wünsche zur Wahl der Berichterstatter*innen und des Vorsitzenden äußern.
  • Einen Lebenslauf (nicht handschriftlich) mit Lichtbild, Geburtsdatum und -ort, der außer den üblichen Angaben auch Näheres über den Bildungsgang enthält. (FBR 04/2012). Bitte auch eine private Post- und E-Mail-Adresse angeben, damit eine spätere Erreichbarkeit (z.B. nach Arbeitsplatzwechsel) gewährleistet ist. 
  • Den Nachweisen über die erforderliche Vorbildung (siehe §2 der Promotionsordnung). Hinweis für Promotionsanwärter*innen mit einem ausländischen Bildungsabschluss: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Feststellung der Äquivalenz ihres Abschlusses!
  • Bestätigungsschreiben vom Dekanat über die Annahme als Doktorand*in.
  • Eine unterschriebene Erklärung,
    • dass die Dissertation selbst angefertigt wurde und alle benutzten Hilfsmittel in der Arbeit angegeben sind;
    • dass die Dissertation oder Teile davon noch nicht als Prüfungsarbeit für eine staatliche oder andere wissenschaftliche Prüfung eingereicht ist;
    • ob die gleiche oder eine andere Abhandlung bei einem anderen FB oder einer anderen Uni als Dissertation eingereicht wurde, ggfs. mit welchem Ergebnis.
  • 4 Exemplare der Dissertation (bei 2 Gutachtern; bei 3 Gutachtern 5 Exemplare) in Maschinenschrift:
    • gebunden (Klebebindung, keine Spiralbindung),
    • mit Titelblatt (siehe Muster),
    • mit Seitenzahlen,
    • mit einer Kurzfassung in deutscher Sprache und einem Abstract in englischer Sprache von je einer halben Seite (FBR 08/2017),
    • mit einem Literaturverzeichnis,
    • mit einer Liste der betreuten Studien- und Abschlussarbeiten, die einen Beitrag zur Dissertation geliefert haben,
    • mit einem Lebenslauf des Verfassers (am Ende der Dissertation).

Da die Prüfungskommission erst bei der offiziellen Eröffnung des Promotionsverfahrens vom Fachbereichsrat festgelegt wird, sind entsprechende Hinweise auf mögliche Prüfende und den Vorsitz in der eingereichten Fassung nicht zulässig, auch nicht in einer eventuellen Danksagung.

Die Dissertation ist vorzugsweise in deutscher Sprache abzufassen. Alternativ ist auch die englische Sprache zulässig. Andere europäische Amtssprachen sind nur in Absprache mit der Promotionskommission und nach Genehmigung durch den Fachbereichsrat zulässig.

Die Prüfung wird vorzugsweise in deutscher Sprache geführt. Alternativ ist auch die englische Sprache zulässig. Andere europäische Amtssprachen sind nur in Absprache mit der Promotionskommission und nach Genehmigung durch den Fachbereichsrat zulässig. Die Prüfung dauert in der Regel 30 - 60 Minuten.