Hinweise für Masterbewerber*innen
Formale Kriterien
Eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium ist ein Bachelor-Abschluss (oder vergleichbar) mit mindestens 180 ECTS. Bewerber mit weniger als 180 ECTS werden direkt abgelehnt, sofern sie die fehlenden Leistungspunkte bis zum Studienbeginn nicht nachweisen können.
Des weiteren werden nur Bewerber*innen zugelassen, die im Laufe des Bachelorstudiums maximal 30 ECTS aus Industrietätigkeit/ Industriepraktika eingebracht haben. Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Masterstudiengang Bio- und Chemieingenieurwissenschaften.
Darüber hinaus werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen an den Fachbereich zur Prüfung vorgelegt. Dazu gehören:
- ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular,
- Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder vergleichbarer Abschluss),
- Nachweis über berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht).
Bewerber*innen mit angestrebtem deutschem Bachelorabschluss und voraussichtlichem Abschlusszeitpunkt vor Antritt des Masterstudiums können sich mit einer vorläufigen Fächer- und Notenübersicht bewerben, unter Angabe von
- bisher erreichten ECTS,
- zur Erlangung des Abschlusses notwendigen ECTS und
- aktueller Durchschnittsnote.
Für Bewerber*innen aus dem Ausland benötigen wir zusätzlich
- APS-Zertifikat im Original (nur für Bewerber*innen aus China, der Mongolei und Vietnam),
- einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (zum Zeitpunkt der Bewerbung, Nachweis nicht älter als 1 Jahr),
- einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 zu Beginn des Fachstudiums.
Wenn Ihre Deutschkenntnisse für die DSH-Prüfung noch nicht ausreichen, können Sie als immatrikulierte Studentin/ immatrikulierter Student an der RPTU Kaiserslautern einen DSH-Vorbereitungskurs besuchen. Auf der VKB-Seite finden Sie Informationen zu den nächsten Kursen und den Kosten. Weitere Informationen zu den geforderten Sprachkenntnissen finden Sie hier.
Zugelassene Bewerber*innen mit einem Abschluss von 180 ECTS erhalten in jedem Fall Auflagen von 30 ECTS, unabhängig von der fachlichen Überprüfung. Dies ist notwendig, damit Ihr Abschluss am Ende in Summe 300 ECTS umfasst. Für Bewerber*innen, die ihren Abschluss außerhalb des ECTS-Raums erworben haben, erfolgt die Einstufung des Abschlusses über die Datenbank ANABIN.
Fachliche Kriterien
Wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, folgt die fachliche Prüfung. Hierbei wird anhand Ihrer Leistungsübersicht geprüft, ob Sie in Ihrem Bachelorstudiengang genügend ECTS aus den Grundlagen des Maschinenbaus/ der Verfahrenstechnik erreicht haben. Daher ist es wichtig, dass Ihre Leistungsübersicht alle abgeleisteten Module aufschlüsselt, auch die des "Grundstudiums", falls Ihr Studiengang ein solches enthält.
Basis für die fachliche Prüfung sind die den verschiedenen Masterstudiengängen zugeordneten Bachelorabschlüsse des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik.
Bewerber*innen, denen mehr als 30 ECTS der vorausgesetzten Grundlagen fehlen, werden abgelehnt. Fehlen 30 ECTS oder weniger und die (vorläufige) Abschlussnote ist besser als 2,5 nach deutscher Skala, erteilt der Fachbereich eine Zulassung mit Auflagen. Fehlen 30 ECTS oder weniger und die Note ist 2,5 oder schlechter, wird die Bewerberin oder der Bewerber zu einem Eignungsfeststellungsgespräch durch den Kümmerer des Masterstudiengangs eingeladen.
Bitte überprüfen Sie Ihre fachliche Eignung anhand dieser Bewertungsbögen und legen Sie einen Ausdruck der Auswertung Ihrer Bewerbung bei. Sollten die Module aus Ihrer Leistungsübersicht nicht eindeutig zuordenbar sein, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte das für Ihren Studiengang gültige Modulhandbuch bei oder ergänzen Sie den Link zu Ihrem Modulhandbuch auf dem Ausdruck.