Gleichstellungsplan
Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes (kurz: LGG) von Rheinland-Pfalz besteht für die RPTU Kaiserslautern-Landau als öffentliches Unternehmen die Pflicht zur Erstellung eines Gleichstellungsplans.
Die RPTU hat sich die Verwirklichung der Gleichstellung zum Ziel gesetzt und dies in den 2018 in Kraft getretenen Hochschulentwicklungsplan (kurz: HEP) aufgenommen. Zur Erreichung dieses Ziels bemüht sich die RPTU dabei um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in allen Fachbereichen. Hierzu erstellen die Fachbereiche der RPTU auf Basis des HEPs eigene Gleichstellungspläne, formulieren darin Zielzahlen für die entsprechenden Frauenanteile und erarbeiten Maßnahmen zur Erreichung des ausgewogenen Geschlechterverhältnisses.
Der Gleichstellungsplan des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnik gilt gemäß des LGG für einen Zeitraum von sechs Jahren (LGG §14(2)), d.h. von 2020 bis 2026.