Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende

Liebe Studierende,

wenn Sie infolge der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, können Sie ab 16. Juni 2020, 12 Uhr mittags, online eine Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen (siehe hierzu untenstehende Informationen des Studierendenwerks KL sowie Homepage der TUK)

Online-Beantragung unter: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

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Corona-Pandemie: Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in Notlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studierendenwerke vergeben.

Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

Achtung:
Die Überbrückungshilfe kann ab 16. Juni 2020, 12 Uhr mittags, online beantragt werden.
Aus technischen Gründen können wir die Anträge aber erst ab 25. Juni 2020 bearbei­ten, prüfen und Auszahlungen veranlassen.
Bitte haben Sie Verständnis und sehen von Nachfragen jeglicher Art bei uns ab, danke!

Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe:
https://www.studentenwerke.de/de/content/%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-f%C3%BCr-studierende-0

BMBF-Hotline
Telefon:          0800 26 23 003
E-Mail:           ueberbrueckungshilfe-studierende(at)bmbf-bund.de

Freundliche Grüße Ihr Studierendenwerk Kaiserslautern www.studwerk-kl.de