Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende
Liebe Studierende,
wenn Sie infolge der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, können Sie ab 16. Juni 2020, 12 Uhr mittags, online eine Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen (siehe hierzu untenstehende Informationen des Studierendenwerks KL sowie Homepage der TUK)
Online-Beantragung unter: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
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Corona-Pandemie: Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in Notlage
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, mit insgesamt 100 Millionen Euro Zuschüssen. Sie werden über die Studierendenwerke vergeben.
Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Achtung:
Die Überbrückungshilfe kann ab 16. Juni 2020, 12 Uhr mittags, online beantragt werden.
Aus technischen Gründen können wir die Anträge aber erst ab 25. Juni 2020 bearbeiten, prüfen und Auszahlungen veranlassen.
Bitte haben Sie Verständnis und sehen von Nachfragen jeglicher Art bei uns ab, danke!
Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe:
https://www.studentenwerke.de/de/content/%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-f%C3%BCr-studierende-0
BMBF-Hotline
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende(at)bmbf-bund.de
Freundliche Grüße Ihr Studierendenwerk Kaiserslautern www.studwerk-kl.de