Lehrstuhl für Computational Physics in Engineering (CPE)

Informationen zur Prüfung

Datum: 18.02.2022

Zeit: 14:00-15:30, 90min

Ort:  Raum 24-102

Zugelassene Hilfsmittel:

ein (beidseitig) handbeschriebenes DIN A4 Formel-Blatt & Hilfsblätter des LTM (wir empfehlen dringend die Hilfsblätter „Biegelinie“ und „Schwingungen“ mitzubringen, https://www.mv.uni-kl.de/ltm/lehre/pruefunsangelegenheiten/). Taschenrechner oder andere technische Hilfsmittel sind nicht zugelassen.

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Lesen Sie bitte aufmerksam die folgenden Informationen zur Prüfung durch

Bitte zur Prüfung Personalausweis, Studienausweis und einen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2) mitbringen!

  • Seien Sie etwa 30 Minuten früher vor Ort.
  • Während Sie warten, müssen Sie bereits einen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP-Maske) tragen und einen Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten.
  • Sie müssen den Hörsaal nacheinander einzeln betreten. Dort findet die Ausweiskontrolle statt, bei nur der Sie die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen dürfen.Sie müssen sich mit dem System INTAKE registrieren (https://www.rhrk.uni-kl.de/kontaktverfolgung/)
  • Bei der Ausweiskontrolle erhalten Sie eine Platznummer (in aufsteigender Reihenfolge) und einen Umschlag mit der Klausur.
  • Nehmen Sie den Umschlag und begeben Sie sich sofort zu Ihrem Platz. Schauen Sie sich bitte den Hörsaalplan mit der Sitzplatzzuteilung an.
  • Sie dürfen den Umschlag erst öffnen, wenn wir offiziell mit der Prüfung beginnen.
  • Durch Ihre Anwesenheit bei der Prüfung bestätigen Sie Folgendes:
    • „Mit der Teilnahme erklären Sie sich für prüfungsfähig.
    • Jeder Prüfling im Raum erklärt zusätzlich durch die Teilnahme, dass er oder sie:
      • frei von typischen Corona-Infektionssymptomen wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Geruchs- und Geschmacksverlust in Zusammenhang mit Fieber (≥ 38,0°C) ist,
      • nicht unter behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne steht und
      • nicht in den letzten 14 Tagen aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Rheinland-Pfalz eingereist ist, welcher noch tagesaktuell mit einer Quarantänepflicht versehen ist.
    • Jeder Prüfling erklärt des Weiteren, dass ihr/ihm bewusst ist, dass im Falle einer solchen Einreise die Teilnahme an der Prüfung solange untersagt wäre, bis die häusliche Quarantänezeit abgelaufen ist und sie/er sich im Vorfeld über die Zulässigkeit ihrer/seiner Teilnahme selbstständig informiert hat.
    • Jeder Prüfling hat zur Kenntnis genommen und versichert durch ihre/seine Teilnahme, dass sie/er
      • mindestens einen eigenen Mundschutz (OP-Maske oder FFP-Maske) mitgebracht und durchgehend trägt;
      • einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen jederzeit (im Freien, auf dem Campusgelände, sowie im kontrollierbaren Umfeld des Prüfungsraums) einhält;
      • die üblichen hygienischen Empfehlungen (z.B. Niesetikette) befolgt.
    • Jeder Prüfling erklärt weiter, dass ihr/ihm bewusst ist, dass im Falle der oben beschriebenen Symptome eine Teilnahme von den Aufsichtspersonen für diesen Termin untersagt werden sowie, dass ein Verstoß gegen diese Regelungen und eine Missachtung von Anweisungen des Aufsichtspersonals zu einem jederzeitigen Ausschluss von der Prüfung führen kann.
  • Bei Fragen melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns.
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