Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik

Gleichstellung und Familienförderung

Im Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik der TU Kaiserslautern zählen Kreativität, Leidenschaft, Ausdauer und wissenschaftliche Begabung. Diese Eigenschaften unserer Studierenden und unserer Mitarbeiter sind unabhängig von Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität, Nationalität, Geschlecht und Weltanschauung.

Ein Ziel der kompetenzorientierten Ausbildung im Fachbereich Maschinenbau und Verfahrenstechnik der TU Kaiserslautern ist die respektvolle Zusammenarbeit im Team, mit dem Fokus auf ein optimales Ergebnis der gemeinsamen Arbeit.

Hierbei soll das größtmögliche Potential jedes Einzelnen genutzt werden.

Die Gleichstellungsbeauftragten des Fachbereiches sowie die Kommission für Gleichstellung und Familienförderung erarbeiten Vorschläge für Verbesserungen und sind Ansprechpartner bei Fragen und Problemen.

 

Gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes (kurz: LGG) von Rheinland-Pfalz besteht für die Technische Universität Kaiserslautern als öffentliches Unternehmen die Pflicht zur Erstellung eines Gleichstellungsplans. Die TUK hat sich die Verwirklichung der Gleichstellung zum Ziel gesetzt und dies in den 2018 in Kraft getretenen Hochschulentwicklungsplan (kurz: HEP) aufgenommen. Zur Erreichung dieses Ziels bemüht sich die TUK dabei um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in allen Fachbereichen. Hierzu erstellen die Fachbereiche der TUK auf Basis des HEPs eigene Gleichstellungspläne, formulieren darin Zielzahlen für die entsprechenden Frauenanteile und erarbeiten Maßnahmen zur Erreichung des ausgewogenen Geschlechterverhältnisses. Der Gleichstellungsplan des Fachbereichs Maschinenbau und Verfahrenstechnikgilt gemäß des LGG für einen Zeitraum von sechs Jahren (LGG §14(2)), d.h. von 2020 bis 2026.

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